Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Dokumente

Formular für Verarbeitungsübersicht Art 30 DSGVO
Formular_VVT_Verantwortlicher_MLU.docx (nur intern abrufbar) (182,8 KB)  vom 01.11.2022

Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung (Auftraggeber MLU)
MUSTER_AV_MLU.docx (nur intern abrufbar) (176 KB)  vom 15.04.2021

Muster Einwilligung
MUSTER_Einwilligung.docx (nur intern abrufbar) (19,3 KB)  vom 05.02.2019

Muster Foto/Videoeinverständnis
MUSTER_Foto Video Einverständniserklärung.docx (nur intern abrufbar) (1,4 MB)  vom 05.02.2019

Muster Vertraulichkeitsverpflichtung für Beschäftigte
MUSTER_Vertraulichkeitsverpflichtung_Beschäftigte.docx (nur intern abrufbar) (19,8 KB)  vom 10.03.2020

Muster Art.13 DSGVO
MUSTER_Art. 13 DSGVO.docx (nur intern abrufbar) (19,5 KB)  vom 01.11.2022

Muster Impressum MLU nach TMG
MUSTER_Impressum_MLU.docx (nur intern abrufbar) (19 KB)  vom 12.04.2024

Weiteres

Login für Redakteure

Datenschutzbeauftragter/e

Kontakt

Christian Neumeister

Universitätsplatz 10
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55 - 21014
Telefax: 0345 55 - 27087

Aufgaben der/des Datenschutzbeauftragten:

Beauftragte für den Datenschutz sind in dieser Funktion, also insbesondere bei Wahrnehmung von Beratungs- und Kontrolltätigkeit weisungsfrei. Die Weisungsfreiheit entbindet Beauftragte für den Datenschutz jedoch nicht davon, nach Recht und Gesetz zu handeln, z.B. bei der Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen.

Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, haben Beauftragte für den Datenschutz das Recht, Einsicht in Vorgänge über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu nehmen. Die Kenntnisnahme ist auf das zur Aufgabenerledigung unerlässliche Maß zu beschränken. Der Einsicht entgegenstehende Berufs- oder besondere Amtsgeheimnisse sind zu beachten.

Beauftragte für den Datenschutz dürfen die Identität Betroffener, die sich an sie wenden, nicht gegen deren Willen preisgeben. Sofern einer Angelegenheit nicht anonymisiert nachgegangen werden kann, haben Beauftragte für den Datenschutz die Betroffenen hiervon zu unterrichten. Die Betroffenen haben dann selbst zu entscheiden, ob ihre Identität aufgedeckt werden soll.

Beauftragte für den Datenschutz sind verpflichtet, die öffentlichen Stellen bei der Ausführung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datanschutzgrundverordnung-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt (DSAG-LSA) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften zu unterstützen.

Die Verantwortlichkeit für den Datenschutz liegt unverändert bei den verantwortlichen öffentlichen Stellen. Beauftragte für den Datenschutz haben dementsprechend keine Weisungsbefugnisse innerhalb der öffentlichen Stellen.

Meldung von Datenpannen

Wenn es an der Universität zu einer Datenpanne kommt, ist u.a. unverzüglich die Entscheidung vorzubereiten, ob die Datenpanne der Aufsichtsbehörde zu melden ist (Frist von maximal 72 Stunden nach Kenntnis der Datenpanne) und ob der/die Betroffene/n informiert werden müssen.

In Vorbereitung dieser Entscheidungen sind Informationen zu folgenden Angaben an den/die Datenschutzbeauftragte/n () zu übermitteln:

  • Angabe der Art und Anzahl der betroffenen Kategorien von personenbezogenen Daten (z.B. Adress-, Kontodaten, Gesundheitsdaten) und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen bzw. betroffenen personenbezogenen Datensätze
  • eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Datenpanne
  • eine Beschreibung der ergriffenen oder zu ergreifenden Maßnahmen zur Behebung der Datenpanne und ggf. Maßnahmen zur Abmilderung nachteiliger Auswirkungen.


Weitere Einzelheiten finden Sie in der ZUV Info 1496/2018, welche Sie hier finden:

Handreichung Datenschutz MLU
2020_Datenschutzhandreichung.pdf (nur intern abrufbar) (229,2 KB)  vom 23.09.2021

Zum Seitenanfang